Einleitung
Wir wissen, dass Sie gerade eine der schwersten Zeiten Ihres Lebens durchleben. Der Verlust eines geliebten Menschen bringt neben der Trauer auch zahlreiche organisatorische Aufgaben mit sich — und eine der ersten und wichtigsten ist die Beantragung der Sterbeurkunde. Dieses Dokument benötigen Sie für nahezu jeden weiteren Schritt: von der Kündigung von Verträgen über die Abmeldung bei Krankenkasse und Rentenversicherung bis hin zur Regelung des Nachlasses.
In dieser Anleitung erklären wir Ihnen klar und Schritt für Schritt, wie Sie eine Sterbeurkunde beim Standesamt beantragen, welche Unterlagen Sie je nach Familienstand benötigen, wie viel es kostet und wie lange Sie auf die Ausstellung warten müssen. Wir zeigen Ihnen auch, wie viele Exemplare sinnvoll sind und ob eine Online-Beantragung möglich ist.
Unser Ziel ist es, Ihnen diese Formalitäten so verständlich wie möglich zu machen, damit Sie sich auf das konzentrieren können, was jetzt am wichtigsten ist — bei Ihrer Familie zu sein. Neben den amtlichen Dokumenten entscheiden sich viele Familien auch für ein digitales Gedenken, um Erinnerungen an einem zentralen Ort zu bewahren und mit Angehörigen zu teilen.
Was ist eine Sterbeurkunde und wofür brauchen Sie sie?
Die Sterbeurkunde ist das wichtigste amtliche Dokument nach einem Todesfall. Sie wird vom Standesamt ausgestellt und dient als offizieller Nachweis, dass eine Person verstorben ist. Ohne dieses Dokument können Sie praktisch keine Formalitäten abschließen — weder Verträge kündigen, noch Bankkonten auflösen, noch den Nachlass regeln.
Totenschein und Sterbeurkunde — der Unterschied
Ein häufiges Missverständnis: Der Totenschein und die Sterbeurkunde sind nicht dasselbe Dokument.
- Totenschein (ärztliche Todesbescheinigung): Wird vom Arzt ausgestellt, der den Tod feststellt — entweder vom Hausarzt, vom Notarzt oder vom ärztlichen Bereitschaftsdienst. Der Totenschein dokumentiert den Tod aus medizinischer Sicht und ist die Grundlage für die Sterbeurkunde.
- Sterbeurkunde: Wird vom Standesamt auf Basis des Totenscheins ausgestellt. Sie ist das amtliche Dokument, das Behörden, Banken, Versicherungen und Gerichte als Nachweis verlangen.
Der Totenschein allein reicht für die meisten Formalitäten nicht aus. Sie benötigen die Sterbeurkunde.
Wer braucht eine Sterbeurkunde?
Die folgende Tabelle zeigt Ihnen, welche Institutionen eine Sterbeurkunde verlangen und ob das Original erforderlich ist:
| Institution | Original nötig? | Gebührenfrei? |
|---|---|---|
| Rentenversicherung (DRV) | Ja | Ja — Exemplar wird gebührenfrei ausgestellt |
| Krankenkasse | Ja | Ja — Exemplar wird gebührenfrei ausgestellt |
| Sozialamt | Ja | Ja — Exemplar wird gebührenfrei ausgestellt |
| Nachlassgericht | Ja | Nein |
| Bank(en) | Ja | Nein |
| Lebens-/Sterbegeldversicherung | Ja | Nein |
| Private Unfallversicherung | Ja | Nein |
| Arbeitgeber des Verstorbenen | Kopie genügt in der Regel | — |
| Vermieter | Kopie oder Scan genügt | — |
| Telefon-/Internetanbieter | Kopie oder Scan genügt | — |
| Stromversorger/Stadtwerke | Kopie oder Scan genügt | — |
Hinweis: Da viele Institutionen ein Original verlangen und dieses oft einbehalten, empfehlen wir die Bestellung von mindestens 5 bis 10 Exemplaren.
Wer kann eine Sterbeurkunde beantragen?
Antragsberechtigt sind der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, Verwandte ersten und zweiten Grades (Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkel) sowie jede Person, die ein „berechtigtes Interesse" nachweisen kann. Dazu zählen etwa Bestatter, Vermieter, Nachlassverwalter oder Bevollmächtigte. Ein gültiger Personalausweis ist als Identitätsnachweis erforderlich.
Berechtigtes Interesse (§ 62 PStG)
Das Personenstandsgesetz (PStG) regelt in § 62, wer eine Sterbeurkunde beantragen darf. Neben den direkten Angehörigen können auch Personen mit einem „rechtlichen Interesse" eine Urkunde erhalten — beispielsweise:
- Bestatter: Übernehmen die Meldung und Beantragung im Rahmen ihres Auftrags.
- Vermieter: Benötigen die Sterbeurkunde für die Kündigung des Mietvertrags.
- Nachlassverwalter oder Testamentsvollstrecker: Für die Abwicklung des Nachlasses.
- Gläubiger: Bei nachweisbaren offenen Forderungen.
Wenn der Bestatter es für Sie übernimmt
In der Praxis beauftragen die meisten Familien ihren Bestatter mit der Meldung des Sterbefalls und der Beantragung der Sterbeurkunden. Der Bestatter benötigt dafür:
- Eine schriftliche Vollmacht von Ihnen
- Die Personalausweise des Verstorbenen und des Auftraggebers
- Alle weiteren Unterlagen je nach Familienstand (siehe nächster Abschnitt)
Dieser Service ist in der Regel im Leistungspaket des Bestattungsinstituts enthalten und kann Ihnen in dieser schwierigen Zeit eine erhebliche Belastung abnehmen.
Welche Unterlagen brauchen Sie?
Die erforderlichen Unterlagen hängen vom Familienstand des Verstorbenen ab. In jedem Fall benötigen Sie den Totenschein, den Personalausweis des Verstorbenen und die Geburtsurkunde. Je nach Familienstand kommen weitere Dokumente hinzu, die Sie vor dem Gang zum Standesamt zusammenstellen sollten.
Grundlegende Unterlagen (immer erforderlich)
Unabhängig vom Familienstand des Verstorbenen müssen Sie folgende Dokumente vorlegen:
- Totenschein (ärztliche Todesbescheinigung) — wird vom Arzt ausgestellt, der den Tod feststellt
- Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
- Geburtsurkunde des Verstorbenen (Original oder beglaubigte Kopie)
- Meldebescheinigung — falls kein aktueller Ausweis mit gültiger Adresse vorhanden ist
- Personalausweis der Person, die den Antrag stellt
Zusätzliche Unterlagen nach Familienstand
| Familienstand des Verstorbenen | Zusätzliche Unterlagen |
|---|---|
| Ledig | Keine weiteren Dokumente erforderlich |
| Verheiratet | Heiratsurkunde oder Familienstammbuch |
| Geschieden | Heiratsurkunde + Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk |
| Verwitwet | Heiratsurkunde + Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehepartners |
| Eingetragene Lebenspartnerschaft | Lebenspartnerschaftsurkunde |
Tipp: Wenn Sie einzelne Dokumente nicht sofort finden, informieren Sie das Standesamt darüber. In vielen Fällen kann die Meldung des Sterbefalls zunächst erfolgen, und fehlende Unterlagen können nachgereicht werden. Fragen Sie auch Ihren Bestatter — dieser weiß genau, welche Dokumente in Ihrem konkreten Fall benötigt werden.
Sterbeurkunde beantragen — Schritt für Schritt
Der Sterbefall muss innerhalb von drei Werktagen beim Standesamt des Sterbeortes gemeldet werden — nicht beim Standesamt des Wohnortes. Die Meldung und Beantragung erfolgt persönlich, per Post oder bei vielen Standesämtern inzwischen auch online. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel ein bis zwei Wochen.
Schritt 1 — Totenschein vom Arzt einholen
Unmittelbar nach dem Tod muss ein Arzt gerufen werden, der den Tod offiziell feststellt und den Totenschein (ärztliche Todesbescheinigung) ausstellt. Dies ist der allererste Schritt, ohne den nichts Weiteres eingeleitet werden kann.
- Wer stellt den Totenschein aus? Der Hausarzt, der Notarzt, der ärztliche Bereitschaftsdienst oder — wenn der Tod im Krankenhaus oder Pflegeheim eintritt — der dort zuständige Arzt.
- Kosten: Je nach Uhrzeit und Wochentag zwischen 50 und 150 Euro. Nachts und am Wochenende fallen Zuschläge an.
- Wichtig: Fordern Sie mehrere Ausfertigungen des Totenscheins an. Das Standesamt benötigt das Original; eine Kopie kann für Ihre Unterlagen hilfreich sein.
Eine ausführliche Checkliste aller notwendigen Schritte nach einem Todesfall finden Sie in unserem Artikel „Was tun bei einem Todesfall?".
Schritt 2 — Sterbefall beim Standesamt melden (3-Tage-Frist)
Die Meldung des Sterbefalls muss spätestens am dritten Werktag nach dem Tod beim zuständigen Standesamt erfolgen (§ 28 PStG).
- Zuständiges Standesamt: Das Standesamt des Sterbeortes — nicht das Standesamt des Wohnortes. Wenn jemand beispielsweise in München verstorben ist, aber in Hamburg gewohnt hat, ist das Standesamt München zuständig.
- Frist: Spätestens am dritten Werktag nach dem Tod. Samstage, Sonn- und Feiertage zählen nicht als Werktage.
- Wer meldet? Die meldepflichtige Person (in der Regel ein Angehöriger) oder der bevollmächtigte Bestatter. Auch Krankenhäuser und Pflegeheime übernehmen die Meldung, wenn der Tod dort eingetreten ist.
Tipp: In der Praxis übernimmt fast immer der Bestatter die Meldung beim Standesamt. Dies ist einer der wichtigsten Gründe, frühzeitig ein Bestattungsunternehmen zu beauftragen — es entlastet Sie in einer ohnehin belastenden Situation.
Schritt 3 — Sterbeurkunde beantragen
Zusammen mit der Meldung des Sterbefalls können Sie sofort die Sterbeurkunden beantragen. Das Standesamt erstellt die Urkunden auf Grundlage der eingereichten Unterlagen.
- Beantragung: Persönlich vor Ort, per Post, per Fax oder — je nach Standesamt — online.
- Anzahl: Geben Sie direkt bei der Beantragung an, wie viele Exemplare Sie benötigen. Die gleichzeitige Bestellung ist deutlich günstiger als eine spätere Nachbestellung.
- Empfehlung: Bestellen Sie mindestens 5 bis 10 Exemplare. Banken, Versicherungen und das Nachlassgericht verlangen in der Regel jeweils ein Original und geben dieses oft nicht zurück.
- Gebührenfreie Exemplare: Weisen Sie das Standesamt darauf hin, dass Exemplare für die Rentenversicherung (DRV), die Krankenkasse und das Sozialamt gebührenfrei ausgestellt werden.
Schritt 4 — Sterbeurkunde erhalten
Nach Bearbeitung durch das Standesamt erhalten Sie die Sterbeurkunden entweder per Post oder zur persönlichen Abholung.
- Bearbeitungszeit: In der Regel ein bis zwei Wochen. In Großstädten wie Berlin, Hamburg oder München kann die Bearbeitung aufgrund der höheren Fallzahlen etwas länger dauern.
- Per Post: Die Urkunden werden als Einschreiben verschickt.
- Persönliche Abholung: In manchen Standesämtern möglich und oft schneller.
Was kostet eine Sterbeurkunde?
Die erste Sterbeurkunde kostet in der Regel 10 bis 12 Euro. Jedes weitere gleichzeitig bestellte Exemplar kostet etwa 5 bis 6 Euro. Exemplare für die Rentenversicherung, das Sozialamt und die Krankenkasse werden gebührenfrei ausgestellt. Bei einer Nachbestellung zu einem späteren Zeitpunkt fällt der volle Preis von 10 bis 12 Euro pro Exemplar an.
Kostenbeispiel
| Posten | Kosten |
|---|---|
| 1. Exemplar | 10–12 EUR |
| Jedes weitere (gleichzeitig bestellt) | 5–6 EUR |
| 5 Exemplare gesamt (empfohlen) | ca. 30–36 EUR |
| 10 Exemplare gesamt | ca. 55–66 EUR |
| Exemplar für Rentenversicherung (DRV) | gebührenfrei |
| Exemplar für Krankenkasse | gebührenfrei |
| Exemplar für Sozialamt | gebührenfrei |
| Nachbestellung (späterer Zeitpunkt) | 10–12 EUR pro Stück |
Daten aktuell auf Stand März 2026. Die genauen Gebühren können je nach Standesamt geringfügig abweichen.
Spartipp: Bestellen Sie alle benötigten Exemplare direkt bei der Erstbeantragung. Die Differenz zwischen 5 und 6 Euro (gleichzeitig) und 10 bis 12 Euro (Nachbestellung) summiert sich schnell. Prüfen Sie auch, welche Sterbeurkunden gebührenfrei beansprucht werden können.
Wenn Sie sich fragen, ob die Kosten für Sterbeurkunden — ebenso wie andere Bestattungskosten — steuerlich absetzbar sind, finden Sie die Antwort in unserem Artikel „Bestattungskosten von der Steuer absetzen".
Während Sie die Formalitäten regeln — denken Sie auch an die Erinnerungen. Ein digitales Gedenken auf Kinmory bewahrt Fotos und Lebensgeschichte für alle Angehörigen. Mehr erfahren
Sterbeurkunde online beantragen — geht das?
Ja, immer mehr Standesämter in Deutschland bieten die Möglichkeit, Sterbeurkunden online zu beantragen. Die Kosten und Bearbeitungszeiten sind vergleichbar mit der persönlichen Beantragung. Nicht alle Standesämter bieten diesen Service an — prüfen Sie die Website Ihres zuständigen Standesamtes oder fragen Sie telefonisch nach.
So funktioniert die Online-Beantragung
- Website des Standesamtes aufrufen: Suchen Sie nach „Standesamt [Sterbeort] Sterbeurkunde online".
- Antragsformular ausfüllen: Sie geben die Daten des Verstorbenen, Ihre eigenen Daten und die gewünschte Anzahl der Exemplare an.
- Unterlagen hochladen: Einige Standesämter verlangen das Hochladen von Scans der erforderlichen Dokumente.
- Gebühren bezahlen: Per Überweisung, Kreditkarte oder in einigen Fällen per PayPal.
- Urkunden per Post erhalten: Die fertigen Sterbeurkunden werden Ihnen als Einschreiben zugestellt.
Welche Standesämter bieten Online-Beantragung an?
Die Online-Beantragung ist vor allem in größeren Städten verfügbar — darunter Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main und viele weitere. Kleinere Gemeinden bieten diesen Service zunehmend ebenfalls an. Da sich das Angebot stetig erweitert, empfehlen wir, direkt beim zuständigen Standesamt nachzufragen.
Wichtig: Auch bei einer Online-Beantragung dauert die Zustellung per Post in der Regel zusätzlich zwei bis fünf Werktage.
Internationale Sterbeurkunde
Wenn eine deutschsprachige Sterbeurkunde im Ausland vorgelegt werden muss, benötigen Sie eine internationale Sterbeurkunde. Diese mehrsprachige Urkunde wird gemäß dem CIEC-Übereinkommen (Commission Internationale de l'Etat Civil) ausgestellt und ist in den Mitgliedstaaten ohne zusätzliche Übersetzung gültig. Die Kosten betragen ebenfalls etwa 10 bis 12 Euro.
Wann brauchen Sie eine internationale Sterbeurkunde?
- Wenn der Verstorbene eine ausländische Staatsangehörigkeit besaß und die Sterbeurkunde im Heimatland vorgelegt werden muss.
- Wenn Nachlassangelegenheiten im Ausland geregelt werden müssen (z. B. Immobilien, Bankkonten).
- Wenn eine Bestattung im Ausland geplant ist.
Apostille und Legalisation
Für Länder, die nicht dem CIEC-Abkommen angehören, muss die Sterbeurkunde unter Umständen durch eine Apostille (für Länder des Haager Übereinkommens) oder eine Legalisation (für alle anderen Länder) beglaubigt werden.
- Apostille: Wird vom zuständigen Landgericht oder der Bezirksregierung ausgestellt. Kosten: ca. 15 bis 25 Euro.
- Legalisation: Muss über das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und die zuständige Botschaft/das Konsulat des Ziellandes erfolgen. Der Vorgang kann mehrere Wochen dauern.
Sterbefall eines deutschen Staatsangehörigen im Ausland
Wenn ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland verstirbt, wird der Tod zunächst von den örtlichen Behörden beurkundet. Diese ausländische Sterbeurkunde kann anschließend auch in Deutschland nachbeurkundet werden — entweder über die deutsche Botschaft/das Konsulat im Ausland oder über das Standesamt I in Berlin, das für Auslands-Personenstandsfälle zuständig ist.
Häufig gestellte Fragen
Wie viele Sterbeurkunden sollte ich bestellen?
Bestellen Sie mindestens 5 bis 10 Exemplare. Banken, Versicherungen und das Nachlassgericht verlangen jeweils Originale. Die gleichzeitige Bestellung ist günstiger — etwa 5 bis 6 Euro pro weiteres Exemplar statt 10 bis 12 Euro bei Nachbestellungen. Exemplare für die Rentenversicherung und Krankenkasse werden gebührenfrei ausgestellt.
Wie lange dauert es, eine Sterbeurkunde zu bekommen?
Nach Einreichung aller Unterlagen beim Standesamt dauert die Ausstellung in der Regel ein bis zwei Wochen. In Großstädten wie Berlin, München oder Hamburg kann es etwas länger dauern. Wenn Sie den Bestatter mit der Meldung beauftragen, kann dieser die Beantragung häufig beschleunigen.
Was ist der Unterschied zwischen Totenschein und Sterbeurkunde?
Der Totenschein (ärztliche Todesbescheinigung) wird vom Arzt ausgestellt und dokumentiert den Tod medizinisch. Die Sterbeurkunde ist ein amtliches Dokument des Standesamtes, das auf Grundlage des Totenscheins erstellt wird. Für Behörden, Banken und Versicherungen benötigen Sie die Sterbeurkunde — der Totenschein allein genügt nicht.
Kann ich eine Sterbeurkunde nachbestellen?
Ja, Sterbeurkunden können jederzeit beim zuständigen Standesamt nachbestellt werden — auch Jahre nach dem Todesfall. Die Kosten für eine Nachbestellung betragen 10 bis 12 Euro pro Exemplar, unabhängig von der bestellten Anzahl. Sie benötigen lediglich einen Identitätsnachweis und ein berechtigtes Interesse.
Wer übernimmt die Meldung beim Standesamt, wenn ich es nicht selbst kann?
In den meisten Fällen übernimmt der Bestatter die Meldung des Sterbefalls beim Standesamt und beantragt auch die Sterbeurkunden für Sie. Dafür benötigt er eine Vollmacht und die erforderlichen Unterlagen des Verstorbenen. Auch andere bevollmächtigte Personen oder Einrichtungen wie Krankenhäuser und Pflegeheime können die Meldung vornehmen.
Zusammenfassung
- Sterbefall innerhalb von 3 Werktagen melden: Zuständig ist das Standesamt des Sterbeortes (nicht des Wohnortes).
- 5 bis 10 Exemplare bestellen: Banken, Versicherungen und Gerichte verlangen jeweils Originale. Die gleichzeitige Bestellung spart Geld.
- Kosten: Erste Sterbeurkunde ca. 10–12 EUR, jede weitere gleichzeitig bestellte ca. 5–6 EUR. Exemplare für Rentenversicherung, Krankenkasse und Sozialamt sind gebührenfrei.
- Bearbeitungszeit: In der Regel ein bis zwei Wochen.
- Der Bestatter kann helfen: Die meisten Bestatter übernehmen die Meldung und Beantragung für Sie — ein wichtiger Entlastungsfaktor.
- Online-Beantragung: Bei vielen Standesämtern in Deutschland inzwischen möglich.
- Unterlagen frühzeitig zusammenstellen: Je nach Familienstand werden unterschiedliche Dokumente benötigt — bereiten Sie diese vor dem Gang zum Standesamt vor.
Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Preise und Regelungen können je nach Standesamt abweichen. Daten aktuell auf Stand März 2026.