Einleitung
Wir wissen, dass Sie gerade einen der schwersten Momente Ihres Lebens durchleben. Ein Todesfall kommt oft plötzlich, und neben der Trauer stehen Sie vor einer Vielzahl an organisatorischen Aufgaben, die schnell erledigt werden müssen. Genau deshalb haben wir diese Anleitung geschrieben.
In diesem Artikel erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, was im Todesfall zu tun ist — von der allerersten Stunde bis zu den Aufgaben in den Wochen danach. Sie erfahren, welche Dokumente Sie benötigen, welche Fristen gelten und worauf Sie bei der Wahl eines Bestattungsunternehmens achten sollten.
Diese Checkliste richtet sich an Angehörige in Deutschland, die sich zum ersten Mal mit der Organisation einer Bestattung befassen. Wir möchten Ihnen helfen, in dieser schweren Zeit den Überblick zu behalten — damit Sie sich auf das konzentrieren können, was wirklich zählt: bei Ihrer Familie zu sein und gemeinsam Abschied zu nehmen.
Wenn Sie sich zunächst über die verschiedenen Bestattungsarten informieren möchten, empfehlen wir unseren ausführlichen Vergleich aller Bestattungsarten in Deutschland.
Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Sie haben mehr Zeit, als Sie vielleicht denken. Und Sie müssen diese Aufgaben nicht allein bewältigen.
Die ersten Schritte im Todesfall — was sofort zu tun ist
Im Todesfall müssen Sie zuerst einen Arzt rufen, der den Tod feststellt und einen Totenschein ausstellt. Innerhalb von 24 bis 48 Stunden sollten Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragen, die Sterbeurkunde beim Standesamt beantragen und die engsten Angehörigen informieren. Das sind die wichtigsten Sofortmaßnahmen.
Arzt rufen — Totenschein ausstellen lassen
Der allererste Schritt ist die ärztliche Todesfeststellung. Ohne einen Totenschein (auch Leichenschauschein genannt) kann kein weiterer Schritt eingeleitet werden.
- Zu Hause: Rufen Sie den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst (Telefon: 116 117) an. In Notfällen: 112.
- Im Krankenhaus oder Pflegeheim: Die Einrichtung veranlasst die Todesfeststellung.
Der Arzt stellt den Totenschein aus, in dem die Todesursache und der Todeszeitpunkt dokumentiert werden. Dieses Dokument benötigen Sie für alle weiteren Schritte.
Bestattungsunternehmen kontaktieren
Innerhalb der ersten 24 bis 36 Stunden sollten Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragen. Der Bestatter übernimmt viele Aufgaben für Sie:
- Überführung des Verstorbenen
- Beantragung der Sterbeurkunde beim Standesamt (oft als Service inbegriffen)
- Beratung zu Bestattungsart und Ablauf
- Organisation der Trauerfeier (einschließlich der Trauerrede)
Lassen Sie sich stets einen schriftlichen Kostenvoranschlag geben, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben. Mehr zu den Kosten erfahren Sie in unserem Artikel über die Bestattungskosten in Deutschland 2026.
Engste Angehörige und Arbeitgeber informieren
Informieren Sie zunächst die engste Familie und enge Freunde persönlich — am besten telefonisch, nicht per Messenger. Wenn Kinder in der Familie betroffen sind, finden Sie in unserem Ratgeber Kindern den Tod erklären hilfreiche Hinweise für altersgerechte Gespräche. Informieren Sie außerdem:
- Ihren Arbeitgeber (Anspruch auf Sonderurlaub, siehe unten)
- Den Arbeitgeber des Verstorbenen
- Vermieter, falls der Verstorbene allein wohnte
Zeittabelle: Was wann zu erledigen ist
| Zeitraum | Aufgabe |
|---|---|
| Sofort | Arzt rufen, Totenschein ausstellen lassen |
| Innerhalb 24 Stunden | Bestattungsunternehmen beauftragen, engste Angehörige informieren |
| Innerhalb 48 Stunden | Sterbeurkunde beim Standesamt beantragen |
| Innerhalb 1 Woche | Bestattungsart und Termin festlegen, Versicherungen informieren (Lebensversicherung innerhalb von 72 Stunden!) |
| Innerhalb 1 Monat | Verträge kündigen, Nachlassregelung einleiten, Rentenversicherung informieren |
| Innerhalb 6 Wochen | Erbschein beantragen (falls kein Testament vorhanden), Steuererklärung prüfen |
Todesfall zu Hause — was ist anders?
Wenn ein Mensch zu Hause stirbt, gelten dieselben grundlegenden Schritte — doch es gibt einige Besonderheiten. Sie rufen den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117). Nachts oder am Wochenende können Sie die 112 anrufen. Der Verstorbene darf einige Stunden zu Hause aufgebahrt bleiben.
Der Verstorbene kann zu Hause bleiben
Entgegen einer verbreiteten Annahme muss der Verstorbene nicht sofort abgeholt werden. In den meisten Bundesländern dürfen Sie sich Zeit nehmen, um Abschied zu nehmen. Die Überführung durch einen Bestatter erfolgt in der Regel innerhalb von 24 bis 36 Stunden.
Nutzen Sie diese Zeit, wenn Sie es wünschen: Zünden Sie eine Kerze an, legen Sie Blumen ins Zimmer, nehmen Sie in Ruhe Abschied. Das ist Ihr Recht.
Wann die Polizei gerufen werden muss
Der Arzt informiert bei einem unnatürlichen Tod oder ungeklärter Todesursache die Polizei. Das ist ein Standardverfahren und kein Grund zur Beunruhigung. In solchen Fällen kann eine rechtsmedizinische Untersuchung angeordnet werden, die den Bestattungsprozess verzögern kann.
Besondere Situation: Tod ohne ärztliche Vorgeschichte
Wenn der Verstorbene keinen Hausarzt hatte oder die Todesursache unklar ist, wird der Notarzt (112) die Todesfeststellung vornehmen. In diesem Fall dauert die Ausstellung des Totenscheins möglicherweise etwas länger.
Todesfall im Krankenhaus oder Pflegeheim
Im Krankenhaus oder Pflegeheim wird die ärztliche Todesfeststellung durch die Einrichtung veranlasst — Sie müssen keinen eigenen Arzt rufen. Das Personal informiert Sie und stellt den Totenschein aus. Sie haben das Recht, den Bestatter frei zu wählen.
Was die Einrichtung übernimmt
- Ärztliche Todesfeststellung und Totenschein
- Aufbewahrung des Verstorbenen (in der Regel für 24 bis 48 Stunden)
- Oft: Vermittlung eines Bestattungsunternehmens
Wichtig: Sie haben freie Wahl
Krankenhäuser und Pflegeheime vermitteln häufig ein bestimmtes Bestattungsunternehmen. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, dieses zu beauftragen. Sie haben jederzeit das Recht, einen Bestatter Ihrer Wahl zu beauftragen. Vergleichen Sie Angebote und lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen.
Persönliche Gegenstände sichern
Bitten Sie das Personal, Ihnen die persönlichen Gegenstände des Verstorbenen auszuhändigen: Kleidung, Schmuck, Dokumente, Mobiltelefon. Fertigen Sie eine Liste an und lassen Sie sich den Empfang quittieren.
Welche Dokumente brauchen Sie?
Für die Bestattung und die Nachlassregelung benötigen Sie eine Reihe von Dokumenten. Der Totenschein vom Arzt ist die Grundlage; darauf aufbauend beantragt das Standesamt die Sterbeurkunde. Planen Sie mindestens sieben bis acht Exemplare der Sterbeurkunde ein, da viele Stellen ein Original verlangen.
Übersicht: Dokumente-Checkliste
| Dokument | Wo beantragen / beschaffen | Frist | Kosten |
|---|---|---|---|
| Totenschein (Leichenschauschein) | Arzt am Sterbeort | Sofort | 50–150 Euro (je nach Arzt/Uhrzeit) |
| Sterbeurkunde | Standesamt des Sterbeorts | Innerhalb von 3 Werktagen | Ca. 12 Euro (Erstexemplar), 6 Euro (weitere) |
| Personalausweis des Verstorbenen | Sollte vorhanden sein | — | — |
| Geburtsurkunde | Standesamt des Geburtsorts | — | — |
| Heiratsurkunde (falls verheiratet) | Standesamt des Heiratsorts | — | — |
| Versicherungspolicen (Leben, Sterbefall, Unfall) | Eigene Unterlagen | Innerhalb 24–72 Stunden melden | — |
| Testament (falls vorhanden) | Nachlassgericht | Sofort einreichen | — |
| Erbschein (falls kein Testament) | Nachlassgericht / Amtsgericht | Innerhalb 6 Wochen | Ab 75 Euro (wertabhängig) |
Wie viele Sterbeurkunden benötigen Sie?
Wir empfehlen, mindestens sieben bis acht Exemplare der Sterbeurkunde zu beantragen. Diese werden benötigt für:
- Bestattungsunternehmen
- Rentenversicherung (gebührenfreies Exemplar)
- Krankenkasse (gebührenfreies Exemplar)
- Lebensversicherung
- Bank(en)
- Vermieter
- Arbeitgeber des Verstorbenen
- Finanzamt
Exemplare für die gesetzliche Rentenversicherung, Krankenkasse und das Sozialamt stellt das Standesamt in der Regel gebührenfrei aus.
Den richtigen Bestatter finden
Der richtige Bestatter nimmt Ihnen viel Arbeit ab und begleitet Sie mit Einfühlungsvermögen durch den gesamten Prozess. Achten Sie auf Transparenz, einen schriftlichen Kostenvoranschlag vor Vertragsschluss und lassen Sie sich niemals unter Zeitdruck setzen. Ein seriöses Bestattungsunternehmen gibt Ihnen Bedenkzeit.
Worauf Sie achten sollten
- Kostenvoranschlag: Verlangen Sie immer einen detaillierten, schriftlichen Kostenvoranschlag. Seriöse Bestatter bieten das von sich aus an.
- Transparenz: Alle Leistungen und Kosten sollten einzeln aufgeschlüsselt sein — keine Pauschalen ohne Erklärung.
- Kein Zeitdruck: Ein guter Bestatter drängt Sie nicht. Sie haben in den meisten Bundesländern mehrere Tage Zeit.
- Einfühlungsvermögen: Das erste Gespräch zeigt, ob der Bestatter zu Ihnen passt. In unserem Ratgeber Bestatter finden — worauf Sie achten sollten erfahren Sie mehr dazu.
- Bewertungen: Achten Sie auf Erfahrungsberichte anderer Familien.
Ihr Recht auf einen Kostenvoranschlag
Nach deutschem Recht haben Sie Anspruch auf einen kostenlosen Kostenvoranschlag, bevor Sie einen Bestattungsvertrag unterschreiben. Vergleichen Sie mindestens zwei bis drei Angebote. Die Bestattungskosten in Deutschland variieren stark — von etwa 3.500 Euro für eine einfache Feuerbestattung bis über 13.000 Euro für eine aufwendige Erdbestattung.
Falls die Kosten eine unzumutbare Belastung darstellen, gibt es die Möglichkeit einer Sozialbestattung, bei der das Sozialamt die Kosten übernimmt.
Bestattungsfristen — wie viel Zeit haben Sie?
Die Bestattungsfrist regelt, bis wann die Beisetzung nach dem Tod stattfinden muss. In Deutschland ist dies Ländersache: Jedes Bundesland hat eigene Fristen. In den meisten Fällen haben Sie zwischen 4 und 10 Tage Zeit für die Erdbestattung. Die Mindestfrist beträgt bundesweit 48 Stunden.
Bestattungsfristen nach Bundesland (Erdbestattung)
| Bundesland | Höchstfrist |
|---|---|
| Baden-Württemberg | 4 Tage (96 Stunden) |
| Bayern | 4 Tage (96 Stunden) |
| Berlin | Keine gesetzliche Höchstfrist |
| Brandenburg | 10 Tage |
| Bremen | 10 Tage |
| Hamburg | 10 Tage |
| Hessen | 4 Tage |
| Mecklenburg-Vorpommern | 9 Tage |
| Niedersachsen | 8 Tage |
| Nordrhein-Westfalen | 10 Tage |
| Rheinland-Pfalz | 7 Tage |
| Saarland | 7 Tage |
| Sachsen | 8 Tage |
| Sachsen-Anhalt | 8 Tage |
| Schleswig-Holstein | 10 Tage |
| Thüringen | 10 Tage |
Quelle: Landesbestattungsgesetze der jeweiligen Bundesländer. Stand: März 2026. Abweichungen möglich — erkundigen Sie sich bei Ihrem Bestatter oder Standesamt vor Ort.
Wichtige Hinweise zu den Fristen
- Mindestfrist: In den meisten Bundesländern darf eine Bestattung frühestens 48 Stunden nach dem Tod stattfinden. In Nordrhein-Westfalen wurde diese Frist auf 24 Stunden verkürzt.
- Religiöse Ausnahmen: In Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen kann die Mindestfrist aus religiösen Gründen (z. B. islamische oder jüdische Bestattung) unterschritten werden.
- Feuerbestattung: Nach der Kremation haben Sie in der Regel vier Wochen bis sechs Monate Zeit für die Urnenbeisetzung — je nach Bundesland.
- Fristverlängerung: Unter besonderen Umständen (z. B. rechtsmedizinische Untersuchung, Angehörige im Ausland) kann beim Ordnungsamt eine Fristverlängerung beantragt werden.
Weitere wichtige Schritte in den ersten Wochen
Wenn die Bestattung organisiert ist, stehen in den folgenden Wochen weitere Aufgaben an. Dazu gehören das Kündigen von Verträgen und Abonnements, die Information der Rentenversicherung, die Regelung des Nachlasses und die Klärung eventueller Erbschaftsangelegenheiten.
Versicherungen und Verträge kündigen oder ummelden
- Lebensversicherung: Innerhalb von 72 Stunden informieren (einige Versicherer verlangen kürzere Fristen)
- Krankenversicherung: Zeitnah abmelden
- Haftpflicht-, Hausrat- und Kfz-Versicherung: Kündigen oder auf den überlebenden Partner ummelden
- Unfallversicherung: Innerhalb von 48 Stunden melden, falls der Tod durch einen Unfall verursacht wurde
Mietvertrag, Telefon und Abonnements
- Mietvertrag: Der Mietvertrag geht auf die Erben über. Sonderkündigungsrecht besteht innerhalb eines Monats nach Kenntnis des Todes (§ 580 BGB).
- Telefon und Internet: Sonderkündigungsrecht mit Vorlage der Sterbeurkunde.
- Abonnements und Mitgliedschaften: Zeitungen, Streaming-Dienste, Fitnessstudio, Vereine — kündigen Sie alle laufenden Verträge.
Rentenversicherung informieren
- Informieren Sie die Deutsche Rentenversicherung über den Todesfall.
- Falls der Verstorbene Rente bezog, wird die laufende Rente eingestellt. Zu viel gezahlte Beträge werden zurückgefordert.
- Hinterbliebene können Witwen-/Witwer- oder Waisenrente beantragen.
- Die Sterbeurkunde für die Rentenversicherung stellt das Standesamt gebührenfrei aus.
Sonderurlaub im Todesfall
Arbeitnehmer haben gemäß § 616 BGB Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub bei einem Todesfall in der Familie. Die genaue Dauer hängt vom Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ab:
- Ehepartner, Kind, Elternteil: In der Regel 2 Tage (nach TVöD), je nach Tarifvertrag bis zu 3 Tage
- Geschwister, Großeltern: Oft 1 Tag, abhängig vom Arbeitgeber
- Ohne tarifliche Regelung: § 616 BGB gewährt eine „verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit" — die Gerichte gehen meist von 1 bis 3 Tagen aus
Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber. Viele Unternehmen zeigen in solchen Situationen Verständnis und gewähren zusätzliche freie Tage.
Erbschaftsangelegenheiten klären
- Testament vorhanden: Übergeben Sie das Testament an das Nachlassgericht (Amtsgericht). Das Gericht eröffnet das Testament und informiert die Erben.
- Kein Testament: Es gilt die gesetzliche Erbfolge. Für den Nachweis der Erbberechtigung benötigen Sie einen Erbschein, den Sie beim Nachlassgericht beantragen.
- Erbausschlagung: Wenn Sie das Erbe nicht annehmen möchten (z. B. bei Schulden), müssen Sie innerhalb von sechs Wochen die Erbausschlagung erklären.
Wenn die dringendsten Formalitäten erledigt sind, denken viele Familien darüber nach, die Erinnerung an den Verstorbenen auf eine bleibende Weise festzuhalten. Eine digitale Gedenkseite kann ein Ort des Trostes sein — ein Raum, an dem Familie und Freunde von überall auf der Welt Fotos, Erinnerungen und Geschichten teilen können.
Trauerbegleitung — Hilfe annehmen
Vergessen Sie bei all den organisatorischen Aufgaben nicht sich selbst. Trauer braucht Raum und Zeit. In unserem Ratgeber Trauerbewältigung — Phasen der Trauer und was wirklich hilft erfahren Sie mehr darüber, wie Sie mit dem Verlust umgehen können. Scheuen Sie sich nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen:
- Telefonseelsorge: 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222 (kostenlos, 24/7)
- Trauerbegleitung: Viele Kirchengemeinden, Hospizvereine und Bestattungsinstitute bieten Trauergruppen an.
- Psychologische Beratung: Ihr Hausarzt kann Sie an einen Trauerbegleiter oder Therapeuten überweisen.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich einen Bestatter beauftragen oder kann ich die Bestattung selbst organisieren?
In Deutschland besteht eine Bestattungspflicht: Verstorbene müssen von einem zugelassenen Bestattungsunternehmen überführt und bestattet werden. Eine vollständig private Bestattung ohne Bestatter ist gesetzlich nicht vorgesehen. Einzelne Aufgaben — wie die Auswahl des Sarges, die Gestaltung der Trauerfeier oder die Totenwaschung — können Sie jedoch selbst übernehmen. Auch bei der Wahl des Friedhofs und der Bestattungsart haben Sie freie Entscheidung.
Wie schnell muss eine Beerdigung stattfinden?
Die Bestattungsfrist ist in Deutschland Ländersache und variiert je nach Bundesland zwischen 4 und 10 Tagen nach dem Tod. Die Mindestfrist beträgt in den meisten Bundesländern 48 Stunden, in Nordrhein-Westfalen 24 Stunden. Bei einer Feuerbestattung haben Sie nach der Kremation in der Regel vier Wochen bis sechs Monate Zeit für die Urnenbeisetzung. In besonderen Fällen kann eine Fristverlängerung beim Ordnungsamt beantragt werden.
Was kostet ein Bestatter? Muss ich sofort bezahlen?
Die Kosten für eine Bestattung in Deutschland liegen zwischen etwa 3.500 Euro (einfache Feuerbestattung) und über 13.000 Euro (aufwendige Erdbestattung). Darin enthalten sind Bestatterleistungen, Friedhofsgebühren, Sarg oder Urne und die Trauerfeier. Eine sofortige Bezahlung ist in der Regel nicht erforderlich — die meisten Bestatter stellen eine Rechnung mit Zahlungsziel von 14 bis 30 Tagen. Wenn die Kosten nicht tragbar sind, können Sie eine Sozialbestattung über das Sozialamt beantragen.
Wer informiert Rentenversicherung und Krankenkasse?
Die Information der Rentenversicherung und der Krankenkasse liegt in der Verantwortung der Angehörigen. In der Praxis übernimmt oft das Bestattungsunternehmen diese Meldung als Teil seiner Dienstleistung — fragen Sie gezielt danach. Für die Rentenversicherung stellt das Standesamt eine gebührenfreie Sterbeurkunde aus. Die Krankenkasse sollte zeitnah informiert werden, um laufende Beiträge zu stoppen.
Kann ich mir Zeit nehmen, bevor der Verstorbene abgeholt wird?
Ja. Wenn ein Mensch zu Hause stirbt, haben Sie das Recht, sich Zeit für den Abschied zu nehmen. In den meisten Bundesländern muss die Überführung innerhalb von 24 bis 36 Stunden erfolgen, aber ein Bestatter wird Ihnen in der Regel ausreichend Zeit einräumen. Bitten Sie den Bestatter um einen konkreten Zeitrahmen und teilen Sie Ihre Wünsche offen mit. Eine Aufbahrung zu Hause ist möglich und kann den Abschied erleichtern.
Zusammenfassung
- Sofort einen Arzt rufen: Ohne Totenschein kann kein weiterer Schritt eingeleitet werden. Hausarzt, ärztlicher Bereitschaftsdienst (116 117) oder Notruf (112).
- Bestatter innerhalb von 24 Stunden beauftragen: Holen Sie mindestens zwei Kostenvoranschläge ein. Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen.
- Sterbeurkunde innerhalb von 3 Werktagen beantragen: Bestellen Sie mindestens sieben bis acht Exemplare.
- Versicherungen fristgerecht informieren: Lebensversicherung und Unfallversicherung innerhalb von 24 bis 72 Stunden.
- Bestattungsfristen kennen: Je nach Bundesland 4 bis 10 Tage für die Erdbestattung, 48 Stunden Mindestfrist.
- Verträge und Abonnements kündigen: Mietvertrag, Telefon, Versicherungen, Mitgliedschaften.
- Nachlassregelung einleiten: Testament einreichen oder Erbschein beantragen (6-Wochen-Frist für Erbausschlagung beachten).
- Sonderurlaub beantragen: In der Regel 2 Tage bei engsten Angehörigen — frühzeitig mit dem Arbeitgeber klären.
- An sich selbst denken: Trauerbegleitung und Telefonseelsorge (0800 111 0 111) stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung.
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