Einleitung
Wir wissen, dass Sie gerade eine schwere Zeit durchleben. Der Verlust eines geliebten Menschen bringt neben der Trauer auch zahlreiche organisatorische und finanzielle Fragen mit sich. Die Kosten einer Bestattung — vom Bestatter über den Friedhof bis zum Grabstein — können schnell mehrere Tausend Euro erreichen. Es ist daher völlig verständlich, dass Sie nach Möglichkeiten suchen, diese finanzielle Belastung zu mildern.
Die gute Nachricht: Sie können Bestattungskosten von der Steuer absetzen. Seit dem 1. Januar 2025 gilt zudem eine deutlich höhere Erbfallkostenpauschale von 15.000 EUR (zuvor 10.300 EUR). Viele Ratgeber im Internet zeigen noch den alten Betrag — wir geben Ihnen hier den aktuellen Stand für 2026.
In diesem Artikel erfahren Sie:
- Wie hoch die neue Erbfallkostenpauschale ist und wann sie gilt
- Welche Bestattungskosten absetzbar sind — und welche nicht
- Wann sich die Pauschale lohnt und wann der Einzelnachweis besser ist
- Wie Bestattungskosten auch bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden können
- Was bei mehreren Erben zu beachten ist
Dieser Ratgeber richtet sich an Erben, die Bestattungskosten getragen haben und eine steuerliche Erleichterung suchen. Während Sie sich um die steuerlichen Formalitäten kümmern, kann eine digitale Gedenkseite ein Ort des Trostes und der Erinnerung sein — für Sie und Ihre Familie.
Die neue Erbfallkostenpauschale — 15.000 EUR seit 2025
Seit dem 1. Januar 2025 beträgt die Erbfallkostenpauschale 15.000 EUR statt der bisherigen 10.300 EUR. Dieser Betrag kann ohne Einzelnachweis von der Erbschaftsteuer abgezogen werden — auch wenn die tatsächlichen Kosten niedriger waren. Die Erhöhung erfolgte durch das Jahressteuergesetz 2024 (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG).
Was bedeutet das konkret?
Die Erbfallkostenpauschale ist ein Pauschbetrag, den das Finanzamt bei der Berechnung der Erbschaftsteuer automatisch berücksichtigt. Sie müssen dafür keine Belege vorlegen. Der Betrag wird vom steuerpflichtigen Erwerb abgezogen, bevor die Erbschaftsteuer berechnet wird.
Wann gilt die neue Pauschale?
Die erhöhte Pauschale von 15.000 EUR gilt für alle Erbfälle (Erwerbe von Todes wegen), die nach dem 31. Dezember 2024 eingetreten sind. Für Erbfälle vor diesem Stichtag gilt weiterhin der alte Betrag von 10.300 EUR.
| Merkmal | Alte Regelung | Neue Regelung (ab 01.01.2025) |
|---|---|---|
| Pauschbetrag | 10.300 EUR | 15.000 EUR |
| Rechtsgrundlage | § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG (alt) | § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG (JStG 2024) |
| Einzelnachweis erforderlich | Nein | Nein |
| Gilt auch bei niedrigeren Kosten | Ja | Ja |
| Anwendung | Erbfälle bis 31.12.2024 | Erbfälle ab 01.01.2025 |
Hinweis: Die Erhöhung um fast 50 % trägt der allgemeinen Kostensteigerung bei Bestattungen und der Nachlassregelung Rechnung. Laut Quelle des Finanzamts NRW dient der Pauschbetrag der Vereinfachung — er erspart Ihnen das Sammeln und Einreichen sämtlicher Belege.
Welche Kosten können Sie absetzen?
Als Erbfallkosten im Sinne des Erbschaftsteuerrechts gelten alle Aufwendungen, die unmittelbar mit dem Erbfall und der Nachlassregelung zusammenhängen. Es ist wichtig zu verstehen, dass nicht nur die eigentlichen Bestattungskosten absetzbar sind, sondern auch weitere Kosten der Nachlassabwicklung.
Absetzbare Bestattungskosten
Alle Kosten, die unmittelbar mit der Bestattung zusammenhängen, können entweder über die Pauschale oder per Einzelnachweis geltend gemacht werden:
- Bestatterleistungen — Überführung, Aufbahrung, Einsargung, hygienische Versorgung
- Friedhofsgebühren — Grabnutzungsrecht, Beisetzungsgebühr, Friedhofsverwaltung
- Grabstein und Grabmal — Anschaffung, Aufstellung, Beschriftung
- Grabpflege — Erstbepflanzung und laufende Pflege (in angemessenem Umfang)
- Trauerfeier — Raummiete, Trauerredner, Blumenschmuck, Musik
- Traueranzeigen — Zeitungsanzeigen, Trauerkarten, Danksagungen
- Sarg oder Urne — einschließlich Schmuckurne
- Überführungskosten — Transport des Verstorbenen
Absetzbare Nachlassregelungskosten
Neben den reinen Bestattungskosten fallen auch folgende Kosten unter die Erbfallkostenpauschale:
- Erbschein — Kosten für die Beantragung beim Nachlassgericht
- Notarkosten — Testamentseröffnung, notarielle Beurkundungen
- Testamentsvollstrecker — Honorar und Auslagen
- Wohnungsauflösung — Räumung der Wohnung des Verstorbenen
- Gutachterkosten — Wertermittlung von Nachlassgegenständen
Nicht absetzbare Kosten
Einige Aufwendungen werden vom Finanzamt nicht als Erbfallkosten anerkannt:
- Reisekosten zur Bestattung (umstritten, im Einzelfall möglicherweise anerkannt)
- Trauerkleidung — persönliche Ausgaben der Hinterbliebenen
- Erbstreitigkeiten — Anwalts- und Gerichtskosten bei Erbauseinandersetzungen
- Nachlassverbindlichkeiten — Schulden des Verstorbenen (werden separat behandelt)
| Kostenart | Absetzbar? | Kategorie |
|---|---|---|
| Bestatterrechnung | Ja | Bestattungskosten |
| Friedhofsgebühren | Ja | Bestattungskosten |
| Grabstein | Ja | Bestattungskosten |
| Traueranzeigen | Ja | Bestattungskosten |
| Erbschein | Ja | Nachlassregelung |
| Notarkosten | Ja | Nachlassregelung |
| Trauerkleidung | Nein | Persönliche Ausgabe |
| Reisekosten zur Beerdigung | Nein (Einzelfall) | Umstritten |
| Anwaltskosten bei Erbstreit | Nein | Erbauseinandersetzung |
Einen umfassenden Überblick über die typischen Kosten einer Bestattung finden Sie in unserem Artikel Bestattungskosten in Deutschland 2026.
Erbfallkostenpauschale vs. Einzelnachweis
Sie haben grundsätzlich zwei Möglichkeiten, Erbfallkosten bei der Erbschaftsteuer geltend zu machen: die Pauschale von 15.000 EUR oder den Einzelnachweis mit Belegen. Die Entscheidung hängt davon ab, ob Ihre tatsächlichen Kosten den Pauschbetrag übersteigen oder nicht. Beide Methoden gleichzeitig sind nicht möglich.
Wann lohnt sich die Pauschale?
Die Pauschale ist vorteilhaft, wenn:
- Ihre tatsächlichen Erbfallkosten unter 15.000 EUR liegen
- Sie nicht alle Belege gesammelt oder aufbewahrt haben
- Sie den Aufwand des Einzelnachweises vermeiden möchten
- Die Bestattung kostengünstig war (z. B. bei einer Sozialbestattung)
Wann lohnt sich der Einzelnachweis?
Der Einzelnachweis ist vorteilhaft, wenn:
- Die tatsächlichen Kosten über 15.000 EUR liegen
- Sie alle Belege vollständig vorliegen haben
- Ein aufwendiges Grabmal oder eine besondere Bestattungsform gewählt wurde
- Hohe Nachlassregelungskosten angefallen sind (z. B. Testamentsvollstrecker)
Rechenbeispiel
| Szenario | Tatsächliche Kosten | Methode | Steuerlicher Abzug |
|---|---|---|---|
| Einfache Bestattung | 6.000 EUR | Pauschale | 15.000 EUR |
| Durchschnittliche Bestattung + Erbschein | 12.000 EUR | Pauschale | 15.000 EUR |
| Aufwendige Bestattung + Grabmal + Notar | 18.000 EUR | Einzelnachweis | 18.000 EUR |
| Aufwendige Bestattung + Testamentsvollstrecker | 25.000 EUR | Einzelnachweis | 25.000 EUR |
Praxistipp: Auch wenn Sie die Pauschale nutzen, sollten Sie Belege aufbewahren. Falls das Finanzamt Rückfragen stellt oder falls sich nachträglich weitere Kosten ergeben, die den Pauschbetrag übersteigen, können Sie noch auf den Einzelnachweis umsteigen.
Bestattungskosten als außergewöhnliche Belastung (Einkommensteuer)
Wenn der Nachlass nicht ausreicht, um die Bestattungskosten zu decken, und keine Ersatzleistungen (z. B. aus einer Sterbegeldversicherung) vorhanden sind, können Sie die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommensteuer geltend machen (§ 33 EStG). Dieser Weg steht unabhängig von der Erbschaftsteuer zur Verfügung.
Voraussetzungen
Damit das Finanzamt Bestattungskosten als außergewöhnliche Belastung anerkennt, müssen alle folgenden Bedingungen erfüllt sein:
- Kein ausreichender Nachlass — der Nachlass des Verstorbenen reicht nicht aus, um die Bestattungskosten zu decken
- Keine Ersatzleistungen — es gibt keine Versicherungsleistung oder sonstige Erstattung
- Rechtliche oder sittliche Verpflichtung — Sie tragen die Kosten aus rechtlicher oder sittlicher Pflicht (z. B. als naher Angehöriger)
- Angemessenheit — die Kosten müssen den Umständen nach angemessen sein
Die zumutbare Belastung
Beachten Sie: Außergewöhnliche Belastungen wirken sich steuerlich erst aus, wenn sie die sogenannte zumutbare Belastung übersteigen. Diese berechnet sich nach einem Stufenmodell auf Basis Ihres Gesamtbetrags der Einkünfte, Ihres Familienstands und der Anzahl Ihrer Kinder.
| Gesamtbetrag der Einkünfte | Ohne Kinder (ledig) | Ohne Kinder (verheiratet) | Mit 1-2 Kindern | Mit 3+ Kindern |
|---|---|---|---|---|
| Bis 15.340 EUR | 5 % | 4 % | 2 % | 1 % |
| 15.340 bis 51.130 EUR | 6 % | 5 % | 3 % | 1 % |
| Über 51.130 EUR | 7 % | 6 % | 4 % | 2 % |
Beispiel: Ein verheiratetes Paar ohne Kinder mit einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 60.000 EUR hat eine zumutbare Belastung von ca. 2.726 EUR. Bestattungskosten von 8.000 EUR wären zu einem Betrag von ca. 5.274 EUR steuerlich absetzbar.
Wo tragen Sie die Kosten ein?
In der Einkommensteuererklärung nutzen Sie die Anlage Außergewöhnliche Belastungen. Dort tragen Sie die Bestattungskosten abzüglich des Nachlasswerts und eventueller Versicherungsleistungen ein. Bewahren Sie alle Belege sorgfältig auf — das Finanzamt kann Nachweise anfordern.
Wichtig: Der Abzug als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommensteuer und die Erbfallkostenpauschale bei der Erbschaftsteuer schließen sich nicht gegenseitig aus. Wenn der Nachlass nicht ausreicht, können Sie die nicht gedeckten Kosten zusätzlich bei der Einkommensteuer geltend machen.
Besonderheiten bei mehreren Erben
Wenn mehrere Personen erben, wird die Erbfallkostenpauschale von 15.000 EUR insgesamt nur einmal gewährt — nicht pro Erbe. Die Aufteilung richtet sich danach, wer die Kosten tatsächlich getragen hat. Wenn keine klare Zuordnung möglich ist, wird der Pauschbetrag entsprechend der Erbquote aufgeteilt.
Beispiel: Aufteilung bei zwei Erben
| Merkmal | Erbe A (50 %) | Erbe B (50 %) |
|---|---|---|
| Erbanteil | 50 % | 50 % |
| Pauschale (anteilig) | 7.500 EUR | 7.500 EUR |
| Tatsächliche Kosten getragen | 10.000 EUR | 2.000 EUR |
| Optimale Strategie | Einzelnachweis (10.000 EUR) | Pauschale anteilig (7.500 EUR) |
Gestaltungsmöglichkeiten
- Wenn ein Erbe alle Bestattungskosten getragen hat, kann der volle Pauschbetrag diesem Erben zugeordnet werden — vorausgesetzt, die anderen Erben verzichten auf die Pauschale in ihrer Erbschaftsteuererklärung.
- Es ist auch möglich, dass ein Erbe die Pauschale nutzt und ein anderer Erbe den Einzelnachweis führt — die Methoden können sich zwischen den Erben unterscheiden.
- Sprechen Sie im Zweifelsfall mit Ihrem Steuerberater, um die optimale Aufteilung zu ermitteln.
Hinweis: Wenn Sie den Ablauf nach einem Todesfall organisieren, bewahren Sie von Anfang an alle Belege und Rechnungen sorgfältig auf. So behalten Sie alle steuerlichen Optionen offen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann ich die 15.000 EUR Pauschale auch nutzen, wenn die tatsächlichen Kosten niedriger waren?
Ja. Die Erbfallkostenpauschale von 15.000 EUR steht Ihnen ohne Einzelnachweis zu — unabhängig von der Höhe der tatsächlich angefallenen Kosten. Selbst wenn die Bestattung nur 3.000 EUR gekostet hat, dürfen Sie den vollen Pauschbetrag bei der Erbschaftsteuer geltend machen. Das Finanzamt verlangt dafür keine Belege.
Muss ich Belege für die Erbfallkostenpauschale aufbewahren?
Grundsätzlich nein — die Pauschale wird ohne Nachweis gewährt. Dennoch ist es ratsam, alle Rechnungen und Quittungen aufzubewahren. Falls Ihre tatsächlichen Kosten die 15.000 EUR übersteigen, können Sie nachträglich auf den Einzelnachweis umsteigen und den höheren Betrag absetzen. Belege geben Ihnen die Flexibilität, die günstigere Methode zu wählen.
Kann ich Bestattungskosten auch bei der Einkommensteuer absetzen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Wenn der Nachlass des Verstorbenen nicht ausreicht, um die Bestattungskosten zu decken, können Sie den ungedeckten Anteil als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG geltend machen. Beachten Sie jedoch die zumutbare Belastung, die vom Finanzamt berechnet wird. Nur der Betrag, der diese Grenze übersteigt, mindert Ihre Einkommensteuer.
Was ändert sich 2026 gegenüber 2025 bei den Bestattungskosten?
Die Erbfallkostenpauschale von 15.000 EUR, die seit dem 1. Januar 2025 gilt, bleibt auch 2026 unverändert in Kraft. Für 2026 sind keine weiteren Änderungen an § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG angekündigt. Die Pauschale gilt weiterhin ohne Einzelnachweis für alle Erbfälle ab dem 1. Januar 2025. Prüfen Sie regelmäßig unsere Artikel für aktuelle Entwicklungen.
Können Bestattungskosten bei Erbschaftsteuer und Einkommensteuer gleichzeitig abgesetzt werden?
Ein doppelter Abzug derselben Kosten ist nicht zulässig. Allerdings können Sie die Erbfallkostenpauschale bei der Erbschaftsteuer nutzen und zusätzlich den Teil der tatsächlichen Bestattungskosten, der nicht durch den Nachlass gedeckt wurde, als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommensteuer geltend machen. Die beiden Steuerarten betreffen unterschiedliche Sachverhalte.
Zusammenfassung
- Erbfallkostenpauschale 2026: 15.000 EUR ohne Einzelnachweis bei der Erbschaftsteuer absetzbar (gilt für Erbfälle ab 01.01.2025).
- Erhöhung: Die Pauschale stieg um fast 50 % von 10.300 EUR auf 15.000 EUR durch das Jahressteuergesetz 2024.
- Absetzbare Kosten: Bestatterleistungen, Friedhofsgebühren, Grabstein, Trauerfeier, Erbschein, Notarkosten und Testamentsvollstrecker.
- Einzelnachweis: Lohnt sich, wenn die tatsächlichen Kosten über 15.000 EUR liegen.
- Einkommensteuer: Bestattungskosten können zusätzlich als außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG) geltend gemacht werden, wenn der Nachlass nicht ausreicht.
- Mehrere Erben: Die Pauschale von 15.000 EUR wird insgesamt nur einmal gewährt und unter den Erben aufgeteilt.
- Belege aufbewahren: Auch bei Nutzung der Pauschale empfehlenswert, um sich alle Optionen offenzuhalten.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Die Angaben sind aktuell auf dem Stand vom 15. März 2026. Für Ihre persönliche Situation wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt.
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