Einleitung
Wir wissen, dass Sie sich mit einem Thema beschäftigen, das nicht leicht ist. Ob Sie gerade einen Angehörigen verloren haben und nach finanzieller Unterstützung suchen, oder ob Sie vorausschauend für die eigene Bestattung vorsorgen möchten — in beiden Fällen taucht häufig der Begriff „Sterbegeld" auf. Und in beiden Fällen erleben viele Menschen eine unangenehme Überraschung.
Das gesetzliche Sterbegeld, das die Krankenkassen früher als Zuschuss zu den Bestattungskosten zahlten, gibt es seit 2004 nicht mehr. Diese Tatsache ist selbst heute noch vielen Menschen nicht bekannt. Wer bei Google nach „Sterbegeld Krankenkasse" sucht, findet veraltete Informationen oder wird schnell auf private Sterbegeldversicherungen weitergeleitet — oft ohne klare Abgrenzung zwischen dem ehemaligen staatlichen Sterbegeld und den privaten Versicherungsprodukten.
In diesem Artikel erklären wir Ihnen genau, was sich geändert hat, welche Personengruppen in Deutschland noch Sterbegeld erhalten, ob sich eine Sterbegeldversicherung für Ihre Situation lohnt und welche Alternativen es gibt. Wir informieren dabei neutral und ohne Verkaufsabsicht — denn in einer so persönlichen Angelegenheit verdienen Sie eine ehrliche Einschätzung.
Die durchschnittlichen Bestattungskosten in Deutschland liegen 2026 zwischen 7.000 und 13.000 Euro. Umso wichtiger ist es, sich frühzeitig mit den verschiedenen Vorsorgemöglichkeiten zu befassen. Neben der finanziellen Vorsorge entscheiden sich immer mehr Menschen auch dafür, ihre Erinnerungen zu Lebzeiten auf einer digitalen Gedenkseite festzuhalten -- ein Geschenk an die Familie, das über Generationen Bestand hat.
Gibt es noch Sterbegeld in Deutschland?
Das gesetzliche Sterbegeld der Krankenkassen wurde zum 1. Januar 2004 durch das GKV-Modernisierungsgesetz abgeschafft. Seitdem zahlen weder die gesetzlichen noch die privaten Krankenkassen ein Sterbegeld an Hinterbliebene. Wer heute nach „Sterbegeld Krankenkasse" sucht, findet eine Leistung, die es seit über 20 Jahren nicht mehr gibt.
Die Geschichte des Sterbegelds
Bis Ende 2003 hatten gesetzlich Krankenversicherte Anspruch auf ein Sterbegeld als Zuschuss zu den Bestattungskosten. Die Höhe betrug zuletzt:
- 525 Euro beim Tod eines Mitglieds
- 262,50 Euro beim Tod eines familienversicherten Angehörigen
Diese Beträge deckten schon damals nur einen Bruchteil der tatsächlichen Bestattungskosten. Als im Rahmen der Gesundheitsreform die Krankenkassenleistungen gekürzt wurden, gehörte das Sterbegeld zu den ersten Leistungen, die gestrichen wurden.
Warum wissen viele Menschen das nicht?
Obwohl die Abschaffung über 20 Jahre zurückliegt, ist das Thema nach wie vor von Missverständnissen geprägt. Viele Hinterbliebene erfahren erst im Todesfall, dass kein Sterbegeld mehr ausgezahlt wird. Dies liegt unter anderem daran, dass der Begriff „Sterbegeld" weiterhin existiert — allerdings in einem völlig anderen Zusammenhang, nämlich als Name für private Versicherungsprodukte (die Sterbegeldversicherung) und als Leistung für bestimmte Berufsgruppen.
Wer hat noch Anspruch auf Sterbegeld?
Obwohl das gesetzliche Sterbegeld für Krankenkassenmitglieder nicht mehr existiert, erhalten bestimmte Personengruppen weiterhin ein Sterbegeld. Dabei handelt es sich um berufsständische Leistungen, nicht um allgemeine Versicherungsleistungen. Die Höhe und Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Gruppe erheblich.
Beamte (Beamtenversorgungsgesetz)
Bundesbeamte sowie Beamte der meisten Bundesländer haben nach dem Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG, § 18) Anspruch auf ein Sterbegeld. Die Höhe beträgt das Zweifache der letzten monatlichen Dienstbezüge (bei aktiven Beamten) oder das Zweifache des Ruhegehalts (bei Pensionären). Die Zahlung erfolgt an den überlebenden Ehepartner bzw. die Kinder.
Da die konkrete Summe von den individuellen Bezügen abhängt, variiert sie stark. Bei einem Beamten der Besoldungsgruppe A13 (Studienrat) liegt das Sterbegeld beispielsweise bei etwa 10.000 bis 12.000 Euro.
Beschäftigte im öffentlichen Dienst (Tarifvertrag)
Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst können je nach Tarifvertrag und Arbeitgeber ebenfalls ein Sterbegeld erhalten. Im TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) ist dies jedoch nicht mehr einheitlich geregelt. Ob ein Anspruch besteht, hängt vom konkreten Arbeitsvertrag und ergänzenden Vereinbarungen ab.
Berufsgenossenschaft (Arbeitsunfall oder Berufskrankheit)
Wenn ein Beschäftigter infolge eines Arbeitsunfalls oder einer anerkannten Berufskrankheit verstirbt, zahlt die zuständige Berufsgenossenschaft ein Sterbegeld nach § 64 SGB VII. Die Höhe beträgt ein Siebtel der jährlichen Bezugsgröße der Sozialversicherung. Für 2026 ergibt sich bei einer Bezugsgröße von 47.460 Euro ein Sterbegeld von 6.780 Euro. Zusätzlich werden die Überführungskosten übernommen.
Private Unfallversicherung
Viele private Unfallversicherungen enthalten eine Todesfallleistung, die im Falle eines Unfalltodes an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird. Diese ist jedoch an die Todesursache „Unfall" gebunden und gilt nicht bei Tod durch Krankheit oder Alter.
Übersicht: Wer bekommt noch Sterbegeld?
| Personengruppe | Ungefähre Höhe (2026) | Rechtsgrundlage | Voraussetzung |
|---|---|---|---|
| Bundesbeamte / Landesbeamte | 2x letzte Monatsbezüge (ca. 6.000–14.000 EUR) | § 18 BeamtVG | Aktiver oder Ruhestandsbeamter |
| Öffentlicher Dienst (Tarif) | Variiert je nach Vertrag | TVöD / TVL (ergänzend) | Je nach Tarifvertrag und Arbeitgeber |
| Berufsgenossenschaft | ca. 6.780 EUR | § 64 SGB VII | Tod durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheit |
| Private Unfallversicherung | Lt. Vertrag (z. B. 10.000–50.000 EUR) | Versicherungsvertrag | Tod durch Unfall |
| Gesetzliche Krankenkasse | 0 EUR — seit 2004 abgeschafft | — | — |
Für die große Mehrheit der Bevölkerung gibt es also kein Sterbegeld mehr. Wenn Sie nicht zu einer der genannten Gruppen gehören, müssen die Bestattungskosten aus dem Nachlass, durch Angehörige oder durch private Vorsorge getragen werden. Für Familien in finanzieller Notlage besteht die Möglichkeit einer Sozialbestattung.
Was ist eine Sterbegeldversicherung?
Eine Sterbegeldversicherung ist eine private Kapitallebensversicherung auf den Todesfall, die speziell die Bestattungskosten abdecken soll. Sie hat mit dem früheren gesetzlichen Sterbegeld nichts zu tun — der Name führt allerdings häufig zu Verwechslungen. Die versicherte Summe wird im Todesfall an die Bezugsberechtigten ausgezahlt.
Wie funktioniert sie?
Das Prinzip ist einfach: Sie zahlen monatliche Beiträge bis zu einem vereinbarten Endalter (häufig 85 Jahre) oder lebenslang. Im Todesfall wird die vereinbarte Versicherungssumme — typischerweise zwischen 5.000 und 15.000 Euro — an die im Vertrag benannte Person ausgezahlt.
Typische Merkmale:
- Versicherungssumme: 3.000 bis 25.000 Euro, je nach Anbieter und Tarif
- Monatliche Beiträge: ca. 15 bis 60 Euro, abhängig vom Eintrittsalter und der Versicherungssumme
- Wartezeit: Bei Tarifen ohne Gesundheitsprüfung meist 6 bis 36 Monate — stirbt der Versicherte in dieser Zeit, werden nur die eingezahlten Beiträge (teils mit Zuschlag) erstattet
- Gesundheitsprüfung: Tarife mit Gesundheitsfragen haben oft keine Wartezeit, sind aber nicht für jeden verfügbar
- Auszahlung: An die im Vertrag genannten Bezugsberechtigten, in der Regel innerhalb weniger Tage
Beispiel: Monatliche Kosten nach Eintrittsalter
| Eintrittsalter | Versicherungssumme | Monatlicher Beitrag (ca.) | Beitragszahlung bis |
|---|---|---|---|
| 40 Jahre | 10.000 EUR | 20–30 EUR | 85 Jahre |
| 50 Jahre | 10.000 EUR | 30–45 EUR | 85 Jahre |
| 60 Jahre | 10.000 EUR | 45–70 EUR | 85 Jahre |
| 65 Jahre | 10.000 EUR | 55–90 EUR | 85 Jahre |
| 70 Jahre | 10.000 EUR | 70–120 EUR | lebenslang |
Hinweis: Die genauen Beiträge variieren je nach Anbieter, Tarif und Gesundheitszustand erheblich. Angaben dienen als Orientierung, Stand: März 2026.
Lohnt sich eine Sterbegeldversicherung?
Die Sterbegeldversicherung ist unter Verbraucherschützern umstritten. Die Verbraucherzentrale Hamburg nennt sie „kein sanftes Ruhekissen" und weist darauf hin, dass Versicherte in vielen Fällen mehr einzahlen als im Todesfall ausgezahlt wird. Eine pauschale Antwort, ob sich die Versicherung lohnt, gibt es nicht — es kommt auf Ihr Alter, Ihre Gesundheit und Ihre finanzielle Situation an.
Vorteile
- Garantierte Auszahlung: Unabhängig davon, wann der Tod eintritt (nach Ablauf der Wartezeit), wird die volle Versicherungssumme gezahlt
- Keine Zweckbindung: Die Hinterbliebenen können frei über das Geld verfügen
- Teils ohne Gesundheitsprüfung: Personen mit Vorerkrankungen können sich in Tarifen mit Wartezeit versichern
- Entlastung der Angehörigen: Die Familie muss nicht kurzfristig hohe Summen aufbringen
- Schonvermögen: In der Regel ist die Sterbegeldversicherung vor dem Zugriff des Sozialamts geschützt (anders als ein Sparkonto)
Nachteile
- Beiträge können die Versicherungssumme übersteigen: Wer im Alter von 65 abschließt und 90 wird, hat möglicherweise mehr eingezahlt als ausgezahlt wird
- Wartezeit: Bei Tarifen ohne Gesundheitsprüfung gilt meist eine Wartezeit von 6 bis 36 Monaten
- Keine Rendite: Im Gegensatz zum Festgeldkonto wirft die Sterbegeldversicherung kaum oder keine Zinsen ab
- Intransparente Kosten: Abschluss- und Verwaltungskosten sind oft nicht auf den ersten Blick erkennbar
- Kündigung nachteilig: Bei vorzeitiger Kündigung ist der Rückkaufswert oft deutlich niedriger als die Summe der eingezahlten Beiträge
Vergleich: Sterbegeldversicherung vs. Alternativen
| Kriterium | Sterbegeldversicherung | Sparbuch / Tagesgeld | Bestattungsvorsorgevertrag |
|---|---|---|---|
| Zweckbindung | Nein (freie Verwendung) | Nein | Ja (nur für Bestattung) |
| Sofortige Verfügbarkeit | Nach Wartezeit: ja | Sofort, aber ggf. im Nachlass gebunden | Im Todesfall direkt an Bestatter |
| Schutz vor Sozialamt | Ja (in der Regel) | Nein (zählt zum Vermögen) | Ja (Treuhandkonto) |
| Rendite | Minimal bis keine | Aktuell ca. 2–3 % p.a. | Keine |
| Risiko: mehr einzahlen als erhalten | Ja, bei langem Leben | Nein | Nein (Einmalzahlung oder Raten) |
| Flexibilität | Gering (Kündigung ungünstig) | Hoch | Gering (zweckgebunden) |
| Gesundheitsprüfung | Teils nein | Nein | Nein |
Für wen kann sich eine Sterbegeldversicherung lohnen?
- Personen zwischen 40 und 55: Je jünger Sie einsteigen, desto günstiger ist das Verhältnis zwischen eingezahlten Beiträgen und Versicherungssumme
- Personen mit Vorerkrankungen, die keinen anderen Versicherungsschutz erhalten
- Personen, die Grundsicherung beziehen und ihr Bestattungsgeld vor dem Zugriff des Sozialamts schützen möchten
Für wen lohnt sie sich eher nicht?
- Personen ab 65, wenn eine hohe Versicherungssumme gewählt wird — hier ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass die Summe der Beiträge die Auszahlung übersteigt
- Personen mit ausreichenden Ersparnissen, die das Geld zweckgebunden auf einem Treuhandkonto anlegen können
- Personen, die bereits eine Risikolebensversicherung oder andere Todesfallabsicherung besitzen
Alternativen zur Sterbegeldversicherung
Neben der Sterbegeldversicherung gibt es mehrere Wege, die Bestattungskosten finanziell abzusichern. Jede Alternative hat eigene Vor- und Nachteile, und die richtige Wahl hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Im Folgenden stellen wir die wichtigsten Optionen vor.
Bestattungsvorsorgevertrag beim Bestatter
Ein Bestattungsvorsorgevertrag ist eine schriftliche Vereinbarung mit einem Bestattungsunternehmen, in der Sie Art, Umfang und Kosten Ihrer Bestattung zu Lebzeiten festlegen. Die Bezahlung erfolgt als Einmalzahlung oder in Raten.
Vorteile:
- Sie bestimmen genau, welche Leistungen erbracht werden
- Der Bestatter ist vertraglich gebunden, Ihre Wünsche umzusetzen
- In Kombination mit einem Treuhandkonto: Schutz vor Zugriff durch das Sozialamt
Nachteil: Geht das Bestattungsunternehmen in Insolvenz, kann das Geld verloren sein — es sei denn, es ist auf einem Treuhandkonto gesichert.
Treuhandkonto (Bestattungsvorsorge Treuhand)
Beim Bestattungsvorsorge-Treuhandkonto wird das Geld nicht direkt an den Bestatter überwiesen, sondern auf ein zweckgebundenes Konto bei einer Treuhandgesellschaft (z. B. der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG) eingezahlt. Erst im Todesfall wird das Geld an den vertraglich bestimmten Bestatter ausgezahlt.
Dies ist die von Verbraucherschützern am häufigsten empfohlene Variante, da sie die Vorteile der Zweckbindung mit dem Schutz vor Insolvenz des Bestatters kombiniert.
Risikolebensversicherung
Eine Risikolebensversicherung zahlt eine vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen, wenn der Versicherte innerhalb der Vertragslaufzeit stirbt. Sie ist in der Regel deutlich günstiger als eine Sterbegeldversicherung, deckt aber nur einen bestimmten Zeitraum ab (z. B. 10 oder 20 Jahre). Für jüngere Familien mit Kindern ist sie oft die sinnvollere Absicherung, da sie nicht nur Bestattungskosten, sondern den gesamten Einkommensausfall abdecken kann.
Eigene Rücklagen (Sparkonto)
Die einfachste Variante: Sie legen regelmäßig Geld auf ein separates Sparkonto oder Tagesgeldkonto zurück. Dies ist die flexibelste Lösung, hat aber einen entscheidenden Nachteil — das Geld zählt zum verwertbaren Vermögen. Wenn Sie im Alter Sozialhilfe oder Grundsicherung beantragen, kann das Sozialamt auf dieses Konto zugreifen, bevor Leistungen bewilligt werden.
Neben der finanziellen Vorsorge lohnt es sich auch, an die Erinnerung zu denken. Immer mehr Familien erstellen heute eine digitale Gedenkseite, um Fotos, Geschichten und gemeinsame Erinnerungen für kommende Generationen zu bewahren — unabhängig von Bestattungsart und Bestattungsort.
Übersicht: Kosten der Bestattung steuerlich absetzen
Unabhängig von der gewählten Vorsorge sollten Sie wissen, dass Bestattungskosten unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzbar sind. Alle Details dazu finden Sie in unserem Artikel Bestattungskosten von der Steuer absetzen.
Häufig gestellte Fragen
Zahlt die Krankenkasse noch Sterbegeld?
Nein. Das gesetzliche Sterbegeld der Krankenkassen wurde zum 1. Januar 2004 durch das GKV-Modernisierungsgesetz vollständig abgeschafft. Weder die gesetzlichen noch die privaten Krankenkassen zahlen Sterbegeld. Der letzte Betrag lag bei 525 Euro für Mitglieder und 262,50 Euro für familienversicherte Angehörige. Hinterbliebene müssen die Bestattungskosten heute aus dem Nachlass, eigenen Mitteln oder durch private Vorsorge finanzieren.
Was kostet eine Sterbegeldversicherung monatlich?
Die monatlichen Beiträge hängen stark vom Eintrittsalter und der gewünschten Versicherungssumme ab. Bei einem Eintrittsalter von 50 Jahren und einer Versicherungssumme von 10.000 Euro rechnen Sie mit etwa 30 bis 45 Euro monatlich. Ab einem Eintrittsalter von 65 Jahren steigen die Beiträge auf 55 bis 90 Euro und mehr. Je jünger Sie beim Abschluss sind, desto günstiger sind die Beiträge — allerdings zahlen Sie dann auch über einen längeren Zeitraum.
Ab welchem Alter lohnt sich eine Sterbegeldversicherung?
Aus finanzieller Sicht lohnt sich eine Sterbegeldversicherung am ehesten für Personen zwischen 40 und 55 Jahren. In diesem Alter sind die Beiträge noch moderat und das Verhältnis zwischen Einzahlungen und Versicherungssumme ist günstig. Ab 60 oder 65 Jahren wird es zunehmend schwierig, da die Summe der Beiträge die Versicherungssumme schnell übersteigen kann. Die Verbraucherzentrale rät davon ab, im Rentenalter noch eine solche Versicherung abzuschließen.
Was ist der Unterschied zwischen Sterbegeldversicherung und Bestattungsvorsorge?
Eine Sterbegeldversicherung ist ein Versicherungsprodukt: Sie zahlen monatliche Beiträge, und im Todesfall wird die vereinbarte Summe ausgezahlt — unabhängig vom Verwendungszweck. Eine Bestattungsvorsorge (Bestattungsvorsorgevertrag) hingegen ist ein Vertrag mit einem Bestattungsunternehmen, in dem Sie Art, Umfang und Kosten Ihrer Bestattung zu Lebzeiten festlegen. Die Bestattungsvorsorge ist zweckgebunden und schützt auf einem Treuhandkonto vor dem Zugriff des Sozialamts.
Zusammenfassung
- Das gesetzliche Sterbegeld der Krankenkassen existiert seit dem 1. Januar 2004 nicht mehr. Es wird von keiner gesetzlichen oder privaten Krankenkasse gezahlt.
- Sterbegeld erhalten nur noch Beamte (nach BeamtVG), Hinterbliebene bei Arbeitsunfällen (Berufsgenossenschaft, ca. 6.780 EUR in 2026) und Versicherte mit privaten Unfallversicherungen.
- Eine Sterbegeldversicherung ist ein privates Versicherungsprodukt, das die Bestattungskosten abdecken soll — typisch sind Versicherungssummen von 5.000 bis 15.000 Euro.
- Verbraucherschützer sehen Sterbegeldversicherungen kritisch, da die Beiträge — insbesondere bei einem späten Eintrittsalter — die Versicherungssumme übersteigen können.
- Alternativen wie der Bestattungsvorsorgevertrag mit Treuhandkonto bieten oft einen besseren Schutz und mehr Kontrolle über die eigenen Wünsche.
- Bestattungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer abgesetzt werden — ein Aspekt, der bei der finanziellen Planung berücksichtigt werden sollte.
Hinweis: Die in diesem Artikel genannten Zahlen und Regelungen sind auf dem Stand vom März 2026. Bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei Ihrem Versicherungsberater oder der zuständigen Behörde. Für eine Sozialbestattung wenden Sie sich an das Sozialamt Ihrer Gemeinde.
Weiterführende Artikel
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